Sonntag, 12. November 2017

Kostenübernahme durch Bildung und Teilhabe

Immer wieder werden wir von Eltern und SchülerInnen gefragt, ob die Nachhilfe bei Schülerscout auch von öffentlicher Hand gefördert wird.

Daher hier noch einmal alle wichtigen Informationen:

Der Ablauf ist ganz einfach:

Die beiden notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrem JobCenter, bei jeder Schülerscout-Filiale oder hier als Download.

Die Schule (Fach- oder KlassenlehrerIn) bestätigt Bedarf und Umfang der Nachhilfe für Ihr Kind im Formular "Bestätigung der Schule". Mit diesem Formular wenden Sie sich an das Schülerscout-Institut Ihrer Wahl. Sie erhalten dort von uns ein Unterrichtsangebot.

Das Formular "Bestätigung der Schule", das Unterrichtsangebot von Schülerscout sowie das von Ihnen auszufüllende Formular "Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe" geben Sie bei Ihrem Sachbearbeiter des JobCenter ab. Sobald der Gutschein Lernförderung bei Ihnen eingegangen ist, geben Sie diesen bei Ihrem Schülerscout-Institut ab, und der Unterricht kann beginnen.

Wir rechnen unsere Leistung dann direkt mit dem JobCenter ab.


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